Es ist sehr einfach, eine UG als einzelne Person zu gründen. In diesem Artikel fasse ich euch mein YouTube Video zum UG gründen zusammen. Es sind 8 Schritte notwendig, um die UG zu gründen und alle rechtlich notwendigen Vorgaben einzuhalten.
Schritt 1: Firmennamen und Unternehmensgegenstand festlegen
Der erste Schritt ist es, sich den Firmennamen und den Unternehmensgegenstand zu überlegen. Beides muss einmal ins Handelsregister eingetragen werden. Der Firmenname darf nicht schon existieren, und der Unternehmensgegenstand muss klar definiert sein. Um zu vermeiden, dass der Unternehmensgegenstand zu breit definiert wird, lohnt es sich, vorher eine Firmenanfrage bei der IHK zu stellen.
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag vorbereiten
Das zweite, was man vorbereiten muss, ist ein Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung. Wenn man alleine eine UG gründet, kann man ein sogenanntes Musterprotokoll nutzen. Bei einem Team von bis zu drei Personen würde ich jedoch davon abraten, da das Musterprotokoll bereits viele Dinge vorregelt, die man in einem individuellen Gesellschaftsvertrag anders regeln könnte.
Schritt 3: Termin mit dem Notar machen
Als nächstes muss man einen Termin mit dem Notar machen. Der Notartermin ist recht kurz. Der Notar geht mit euch den Gesellschaftsvertrag durch und stellt ein paar Fragen zum Unternehmen, welches ihr gründen wollt. Dann beglaubigt er den Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4: Bankkonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Mit dem beglaubigten Gesellschaftsvertrag könnt ihr ein Bankkonto eröffnen und die Stammeinlage einzahlen. Bei einer UG muss das gesamte Stammkapital eingezahlt werden. Bei der GmbH gibt es da etwas mehr Freiheit – es müssen nur die Hälfte der Stammeinlage – also mindestens 12.500€ eingezahlt werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass Vermögenswerte in der Höhe in die Gesellschaft eingebracht werden.
Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister
Habt ihr die Stammeinlage auf das Bankkonto eingezahlt, sendest du den Einzahlungsbeleg an den Notar. Dieser übermittelt dann alles ans zuständige Amtsgericht, um eure Gesellschaft einzutragen. Je nachdem, wie ausgelastet die Gerichte gerade sind, dauert das ein paar Wochen. Gibt es irgendwelche Rückfragen, kann es bis zu 8 Wochen dauern bis ihr eingetragen seid. Ab diesem Zeitpunkt existiert eure Gesellschaft offiziell.
Schritt 6: Gewerbeanmeldung
Um richtig mit der Arbeit loslegen zu können, müsst ihr euch noch beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt übernimmt an sich auch den Service, euch bei den nächsten Stellen anzumelden wie Finanzamt, IHK/Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.
Schritt 7: Finanzamtanmeldung
Auch wenn das Gewerbeamt das Finanzamt informiert, würde ich empfehlen, dass ihr sobald ihr eure Handelsregisternummer habt, euch beim Finanzamt meldet. Denn anders als das Amtsgericht oder das Gewerbeamt ist das Finanzamt eher langsam. Es dauert zum Teil Monate bis sie eine Steuernummer für Kapitalgesellschaften vergeben.
Habt ihr dann die Steuernummer, müsst ihr euch auch noch bei ELSTER anmelden und falls ihr ins europäische Ausland verkauft beim One Stop Shop Verfahren anmelden und falls ihr Waren aus dem Nicht-EU Ausland bezieht euch beim Zoll eine EORI Nummer besorgen.
Schritt 8: Steuerberater finden
Der letzte Schritt ist es, eine Eröffnungsbilanz an das Finanzamt zu übersenden. Dies macht am besten ein Steuerberater. Jetzt könnt ihr auch gleich überlegen, ob ihr die Buchhaltung selbst machen möchtet oder es lieber den Steuerberater machen lasst. Wollt ihr es selbst machen, müsst ihr in diesem Schritt noch ein Buchhaltungsprogramm aussuchen, denn als Kapitalgesellschaft müsst ihr den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung folgen und damit doppelte Buchführung machen. Hier findet ihr 5 Hacks, wie du deine Buchhaltung effizienter machen kannst.
Und dann gibt es noch für diejenigen, die an Verbraucher verkaufen wollen als 9. Schritt die Anmeldung einer Marke. Dieser Schritt ist nicht notwendig, um eine UG zu gründen. Doch es hilft, dein Unternehmen zu schützen.